Ein 32-Jähriger muss in Haft bleiben, obwohl er seine Jugendstrafe von zehn Jahren verbüßt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg.

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